Market Insights: Netzentgelte, CO₂-Preis und Strompreiskompensation – was die Regulierung 2027 kostet
Während der Gasmarkt im August vor allem über Speicherstände und die Lage am Persischen Golf diskutiert, wird in Berlin, Wien und Brüssel gerade festgelegt, was Strom und Wärme in den kommenden Jahren jenseits des Energiepreises kosten. Innerhalb weniger Wochen sind der vollständige Entwurf der neuen deutschen Netzentgeltsystematik, der Begutachtungsentwurf der österreichischen Tarifstruktur ab 2027, der Kabinettsbeschluss zum nationalen CO₂-Preis 2027 und die erweiterte Strompreiskompensation auf den Tisch gekommen. Für Unternehmen verschiebt sich damit ein erheblicher Teil der Kostenfrage vom Handelsplatz in die Regulierung.
Deutschland: AgNes macht das Lastprofil zum Kostenhebel
Die Bundesnetzagentur hat am 6. August 2026 den vollständigen Festlegungsentwurf zur Allgemeinen Netzentgeltsystematik Strom (AgNes) veröffentlicht. Stellungnahmen sind bis 18. September 2026 möglich, erlassen werden soll die Festlegung Ende 2026, angewendet wird sie ab 1. Januar 2029. Sie ersetzt die Stromnetzentgeltverordnung und verteilt ein Kostenvolumen von rund 37 Milliarden Euro jährlich neu.
Für Entnahmestellen mit mehr als 100.000 kWh Jahresverbrauch ist der Kern des Entwurfs ein Wechsel vom bisherigen Leistungspreis zu einem Kapazitätspreis in EUR/kW und Jahr, kombiniert mit einem zweigeteilten Arbeitspreis. Das Unternehmen bestellt eine Kapazität von mindestens 10 Prozent der individuellen Jahreshöchstlast des Vorjahres. Verbrauch innerhalb dieser Kapazität wird zum regulären Arbeitspreis abgerechnet, Mengen darüber zu einem zweiten Arbeitspreis, der zwischen 200 und 350 Prozent des ersten liegen soll. Wer seine Kapazität zu knapp bestellt, zahlt für Überschreitungen erheblich mehr – wer zu großzügig bestellt, zahlt für ungenutzte Kapazität.
Für die Sondernetzentgelte nach § 19 StromNEV sieht der Entwurf eine Übergangsregelung bis 31. Dezember 2031 vor, sofern zum 31. Dezember 2028 eine wirksame Vereinbarung besteht und die Voraussetzungen in den Jahren 2026 bis 2028 erfüllt sind. Wie die Industrienetzentgelte danach aussehen, will die Behörde in einer gesonderten Festlegung 2027 regeln.
Übertragungsnetz 2027: weniger Bundeszuschuss
Kurzfristiger wirkt eine Haushaltsentscheidung. Nach dem Regierungsentwurf zum Wirtschaftsplan des Klima- und Transformationsfonds (Stand 15. Juli 2026) sinkt der Bundeszuschuss zu den Übertragungsnetzkosten von 6,5 Milliarden Euro im Jahr 2026 auf 5,53 Milliarden Euro im Jahr 2027 – knapp 970 Millionen Euro weniger. Der Haushalt ist noch nicht beschlossen. Welche Übertragungsnetzentgelte daraus für 2027 folgen, steht erst mit den Veröffentlichungen der Netzbetreiber fest. Die Richtung ist aber klar: Die Entlastung fällt geringer aus als 2026.
Österreich: Leistungspreis-Reform ab 1. Jänner 2027
In Österreich hat die E-Control den Entwurf der Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung (SNE-G-V) in Begutachtung geschickt; die Frist endete am 24. Juli 2026. Ab 1. Jänner 2027 soll über alle Netzebenen eine leistungsabhängige Komponente wirken, mit einer Zielstruktur von 50 Prozent Arbeits- und 50 Prozent Leistungsanteil innerhalb von drei Jahren. Grundlage der Leistungsverrechnung ist der höchste gemessene Viertelstundenwert eines Kalendermonats.
Die Grundsatzverordnung legt nur die Struktur fest. Die konkreten Tarife je Netzgebiet folgen in der Tarifverordnung für 2027. Für Betriebe mit ausgeprägten Lastspitzen ist die Frage deshalb nicht mehr nur, wie viel sie verbrauchen, sondern wann. Eine einzelne Viertelstunde mit hoher Last kann die Netzkosten eines ganzen Monats prägen.
CO₂-Preis 2027 und ETS2: ein Jahr Aufschub
Das Bundeskabinett hat am 12. August 2026 die Änderung des Brennstoffemissionshandelsgesetzes beschlossen. Der nationale CO₂-Preis soll sich 2027 wie 2026 in einem Korridor von 55 bis 65 Euro pro Tonne bilden; die Überschuss- und Nachkaufpreise steigen laut Entwurf um jeweils fünf Euro gegenüber 2026. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Hintergrund ist die Verschiebung des europäischen Emissionshandels für Gebäude und Verkehr (ETS2): Seine Regelphase beginnt nicht 2027, sondern 2028. Für Unternehmen mit hohem Wärmebedarf aus Gas oder Heizöl bedeutet das ein weiteres Jahr mit kalkulierbarem CO₂-Aufschlag – und danach einen Marktpreis, dessen Höhe heute niemand belastbar kennt.
Strompreiskompensation: 31 statt 11 Sektoren
Für stromintensive Betriebe in Deutschland hat sich die Förderkulisse deutlich erweitert. Die EU-Kommission hat die deutsche Umsetzung der geänderten Beihilfeleitlinien genehmigt; laut Bundesregierung vom 8. Juli 2026 steigt die Zahl der beihilfeberechtigten Sektoren von 11 auf 31, rückwirkend für das Abrechnungsjahr 2025. Für bereits berechtigte Sektoren steigt die Beihilfeintensität auf 80 Prozent. Die geänderte Richtlinie wurde am 22. Juli 2026 im Bundesanzeiger bekanntgemacht, die Antragsfrist für 2025 bei der DEHSt endete am 17. August 2026. Ab 2026 gilt für Deutschland ein CO₂-Emissionsfaktor von 0,73 t CO₂/MWh; eine weitere Richtlinie für die Abrechnungsjahre ab 2026 ist in Arbeit.
In Österreich sieht das Stromkosten-Ausgleichsgesetz 2025 für die Jahre 2025 und 2026 maximal 75 Millionen Euro pro Jahr vor, bei einem Mindestverbrauch von 1 GWh je Anlage. Anträge für 2026 sind von 1. Jänner bis 30. Juni 2027 einzubringen. Der österreichische Emissionsfaktor liegt nach den EU-Leitlinien bei 0,33 t CO₂/MWh – die Kompensation pro MWh fällt damit deutlich niedriger aus als in Deutschland.
Was das für Ihre Beschaffung bedeutet
Die Regulierung verschiebt Kosten in Bereiche, die sich nicht am Terminmarkt absichern lassen. Einige Schritte lassen sich aber jetzt schon vorbereiten:
- Lastgang auswerten: Die Viertelstundenwerte des Vorjahres zeigen, welche Spitzen unter der österreichischen Leistungsverrechnung ab 2027 und unter dem deutschen Kapazitätsmodell ab 2029 teuer würden. Wer Spitzen verschieben oder kappen kann, sollte das technisch und organisatorisch prüfen.
- Sondernetzentgelte sichern: Wer heute eine Vereinbarung nach § 19 StromNEV nutzt, sollte prüfen, ob die Voraussetzungen für die Übergangsregelung in den Jahren 2026 bis 2028 durchgehend erfüllt werden.
- Netzentgelte 2027 in Budgets offenhalten: Bis die Tarifverordnung in Österreich und die Übertragungsnetzentgelte in Deutschland veröffentlicht sind, sollten Planungen für 2027 eine Bandbreite statt eines Fixwerts enthalten.
- Kompensationsanspruch prüfen: Unternehmen aus den neu aufgenommenen Sektoren sollten klären, ob sie für kommende Abrechnungsjahre antragsberechtigt sind und welche Nachweise – etwa Energie- oder Umweltmanagementsystem – dafür nötig sind.
- Stellungnahmen nutzen: Die AgNes-Konsultation läuft bis 18. September 2026. Wer von den neuen Regeln wesentlich betroffen ist, kann sich direkt oder über seinen Verband einbringen.
Wenn Sie wissen möchten, wie sich die neuen Netzentgeltmodelle auf Ihr Lastprofil auswirken, sprechen Sie uns an.
Quellen
- Quelle: Bundesnetzagentur – Konsultation zur Reform der Netzentgeltsystematik Strom (August 2026)
- Quelle: CMS – AgNes-Verfahren: Neue Vorgaben für Verbraucher und Industrie (August 2026)
- Quelle: Energiemarie – Netzentgelte 2027: Bundeszuschuss sinkt auf 5,53 Milliarden (Juli 2026)
- Quelle: Wiener Stadtwerke – SNE-G-V Begutachtung, neue Netzentgeltstruktur ab 2027 (Juli 2026)
- Quelle: BDEW – Dritte Änderung des BEHG führt CO₂-Preiskorridor für 2027 fort (Juli 2026)
- Quelle: Hausbesitzer-News – CO₂-Preis 2027: Kabinett beschließt BEHG-Novelle (August 2026)
- Quelle: DEHSt – Verschiebung des Starts der Regelphase des EU-ETS 2 (Dezember 2025)
- Quelle: BMUKN – Strompreiskompensation: EU-Kommission genehmigt zusätzliche Entlastungen (Juli 2026)
- Quelle: DEHSt – Strompreiskompensation beantragen (2026)
- Quelle: BDO Legal – Strompreiskompensation: Ausweitung der Entlastung für die Industrie (Februar 2026)
- Quelle: Taxbert – Stromkosten-Ausgleich kommt für die Jahre 2025 und 2026 (2025)
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